Touristen müssen sich 2012 in mehreren Ländern auf Neuerungen einstellen.
Österreich: Österreich führt die Rettungsgasse ein. Sobald der Verkehr stockt, muss auf Autobahnen und Autostraßen künftig eine Rettungsgasse für Notdienstfahrzeuge gebildet
werden.
Bei Behinderung eines Einsatzfahrzeugs müssen Verkehrsteilnehmer mit einer Strafe von bis zu 2180 Euro rechnen.
Schweiz: Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle auf den Schweizer Autobahnen keine gültige Vignette vorweisen können, müssen mehr Bußgeld zahlen. Die Strafe verdoppelt sich von
bisher 100 auf 200 Schweizer Franken (rund 163 Euro). Neu ist dabei, dass die Kontrollen an der Grenze und die Ahndung von Vignettenverstößen auch privaten Organisationen übertragen werden können.
Die Jahresvignette kostet 40 Franken (33 Euro).
Tschechien: Tschechien verlangt 2012 mehr Geld für seine Vignetten für Autobahnen und Schnellstraßen. So kostet die Jahresvignette künftig 60,50 Euro, 10 Euro mehr als bisher.
Wechselkennzeichen für Autos:
Bundesrat stimmt zu
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Ramsauer: Wechselkennzeichen kann kommen
16.12.2011
Der Bundesrat hat heute dem Verordnungsentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur
Einführung von Wechselkennzeichen zugestimmt.
Ramsauer:
"Das Wechselkennzeichen kann kommen. Das bedeutet: Ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer
Klasse. Das Wechselkennzeichen ist eine kleine, aber wirkungsvolle, bürgernahe Maßnahme. Wir wollen
damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen
Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen."
Ziele:
- Flexiblere Nutzung mehrerer Fahrzeuge einer Klasse, z.B. Pkw, Wohnmobile, Oldtimer
- Anreiz zum Kauf eines Zweitfahrzeugs, z.B. eines umweltfreundlichen, sparsamen Autos zur
innerstädtischen Nutzung
- Anreiz für Elektromobilität
- Die bestehenden Möglichkeiten der Zulassung mehrerer Fahrzeuge wie etwa Saisonkennzeichen werden
sinnvoll ergänzt
Geführt werden kann das Wechselkennzeichen an jeweils einem Fahrzeug. Dies können die Versicherer
bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei
Teilen: Einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbares Zusatzteil, das ein
Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Voraussetzung für das Wechselkennzeichen
ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben.
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Impressum-Pflicht
Anbieterkennzeichnung – Gestaltung des Impressums wettbewerbsrelevant
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 04.12.2008 (Az. 6 U 187/07) kann auch die Gestaltung des Impressums einen Abmahngrund darstellen.
Gemäß § 5 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) sei der Anbieter verpflichtet, das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereitzuhalten. Im zu entscheidenden Fall hatte ein
Anbieter den Link zum Impressum am unteren rechten Ende der Internetseite in sehr kleiner, blasser und drucktechnisch nicht hervorgehobener Schrift eingestellt. Das Gericht stellte hierzu klar, dass
es zwar möglich sei, den Link zum Impressum am unteren Ende der Homepage in relativ kleiner Schrift dazustellen. Dies sei jedoch nur dann zulässig, wenn eine Einbeziehung in eine Informationszeile
oder einen Informationsblock erfolge, der einem als solcher ins Auge springe. Dabei dürfe das Impressum keinesfalls in einer Aufzählung „versteckt“ werden, die der Verbraucher in dieser Form nicht
gewöhnt sei. Aufgrund dieser Kriterien entspreche das vorliegende Impressum nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Soweit in der Vergangenheit Gerichte bezüglich Mängeln im Impressum von einer Bagatelle ausgegangen waren, ist nach der Kommentierung zur Entscheidung festzuhalten, dass mit Inkrafttreten des neuen
UWG zum 30.12.2008 Verstöße gegen die Impressumspflicht immer wettbewerbsrelevant sind. Vgl. zu dieser Problematik auch die Entscheidung des OLG Hamm zur Frage, ob die fehlende Angabe der
Handelsregister- und der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStID-Nr.) lediglich einen wettbewerbsrechtlichen Bagatellverstoß darstellt (Urteil v. 02.04.2009, Az. 4 U 213/08, Infobrief 21-22/2009).
(tl)
Quelle:
-shopbetreiber-blog.de v. 28.05.2009:
www.shopbetreiber-blog.de/2009/05/28/impressum-nicht-nur-inhalt-auch-layout-ist-wichtig
Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein e.V.