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Fahrlehrerversicherung VaG
Landesagentur
Schleswig-Holstein
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Kiel
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Mitarbeiterinnen:
Frau Bettina Luckfiel
Frau Erika Virtmann
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Unsere Direktionsbeauftragte:
Frau Dirks ist jeden 1. Donnerstag im Monat in Kiel, Knorrstr. 5 zwischen 9.00 - 12.00 Uhr zu erreichen oder unter
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Handy 0172- 73 17 024
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Informationen
Infos nach Verkehrsunfällen
www.zentralruf.de
www.verkehrsopferhilfe.de
Verein Verkehrsopferhilfe Telefon: 040 - 30 18 00
Zündschlüssel muss immer abgezogen werden
wer sein Auto verlässt (nach dem Weg fragen) muss den Schlüssel immer abziehen. Wird das Auto gestohlen zahlt die Teilkaskoversicherung nicht. Das Gericht
findet zu Recht. Der Autofahrer habe grob fahrlässig gehandelt. Er hätte den Schlüssel abziehen müssen.
OLG Rostock, Az. 5 U
153/2008
Versicherungskarte
Verschiedene Versicherer bieten Ihren Kunden an, sich ihre grüne Versicherungskarte im Internet herunterzuladen und dann selbst auszudrucken. Doch das kann Probleme geben, warnt der KS-Autoclub in
München. Der Ausdruck erfolge in der Regel auf weißem Papier, und das wiederum werde von manchem Grenzbeamten nicht anerkannt.
ddp
05.01.2010
Europäischer Unfallbericht
Wer mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte bei seinem Versicherungsunternehmen das Formular für den „Europäischenunfallbericht" anfordern. Denn
müssen im fremden Land Unfalldaten notiert werden, erleichtert das zweisprachige Formular die Schadensregulierung, erläutert der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg. Kostenlose Vordrucke gibt
es für die 25 Mitgliedsländer der EU sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.
Informationen im Internet: www.zentralruf.de
dpa
Zentralruf ermittelt die Versicherung
Kommt es zu einem Unfall, können Autofahrer die Daten der anderen Beteiligten auch über den Zentralruf der Autoversicherer abfragen. Unter Telefon 0180/250 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen
Festnetz der Telekom, abweichende
Anrufkosten aus dem Mobilfunknetz sind möglich), wird täglich rund um die Uhr Hilfe zur schnellen Schadensabwicklung gegeben, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in
Berlin mit. Voraussetzung sei, dass das Kennzeichen des Unfallgegners bekannt ist.
Oft seien die Versicherungspapiere bei einem Unfall nicht zur Hand, oder die Fahrer vergessen in der Aufregung, den Unfallgegner nach seiner Versicherung zu fragen. Mit den Angaben des Zentralrufs
kann der Geschädigte schnell selbst aktiv werden, so der GDV. Grundsätzlich sei es allerdings am besten, wenn die Unfallparteien nach einem Blechschaden zunächst die Unfallstelle sichern und räumen
und dann ihre Personalien und Versicherungsdaten austauschen.
Infos: www.zentralruf.de.
dpa
Vor der ersten Fahrt in die Versicherungsakte schauen
Hat das eigene Kind gerade den Führerschein absolviert, sollten Eltern es nicht vorschnell ans Steuer der "Familienkutsche" lassen. Wichtig ist ein vorheriger
Blick in die Kfz-Versicherungspolice, rät der ADAC. Dort hat der Halter unter Umständen angegeben - und dies in der Zwischenzeit vergessen - , dass nur Personen über 25 Jahre den Wagen steuern.
Verursacht dann ein 18-Jähriger einen Unfall drohen drastische Strafprämien der Versicherung.
Fahrlehrer-Verband Schleswig- Holstein e.V.
