Ausbildungspreise

Die Fahrschulen sind gesetzlich zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet.

Für jeden einzelnen Leistungsbereich muss ein fester Preis angekündigt und eingehalten werden. Nach dem Fahrlehrergesetz sind die einzelnen Leistungsbereiche durch folgende Entgeltgruppen definiert:

Grundbetrag  auch "Grundgebühr" genannt, für die allgemeinen Aufwendungen und den Theoretischen Unterricht.
Fahrstunde

Fahrstundenpreis immer bezogen auf eine

Fahrstunde zu 45 Minuten.

Überlandfahrstunde

Ausbildungsfahrten auf Bundes- und Landstrassen außerhalb geschlossener Ortschaften. Auch die

Preise für die "Sonderfahrten" müssen jeweils

auf 45 Minuten bezogen sein.

Autobahnfahrstunde Ausbildungsfahrten auf Autobahnen oder Kraftfahrstrassen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Beleuchtungsfahrstunde Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Vorstellung zur theoretischen Prüfung Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der theoretischen Prüfung.Das Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss getrennt ausgewiesen werden.
Vorstellung zur praktischen Prüfung

Entgelt für die Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung.Dieses Entgelt ist unabhängig von den Prüfgebühren (TÜV)

zu entrichten. Um es ihren Fahrschülern einfacher

zu machen, zieht häufig die Fahrschule auch die Prüfgebühr ein und leitet sie an die Prüfstelle weiter.