Klasse A begrenzt

Krafträder auch mit Beiwagen, mehr als 50 ccm, oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, beschränkt auf max. 25 KW (34 PS) und einem leistungsbezogene Leergewicht

von max. 0,16 KW / Kg.

Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung.

Vorbesitz: nein
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: mit 17 ½ Jahre
Einschluss der Klassen: A 1 und M
Befristet: nein