Die neuen Führerscheinklassen ab 19. Januar 2013
Klasse A 24/21*/20** Jahre
Kein Vorbesitz
Einschluss: A2, A1 und AM
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
* Mindestalter für diese dreirädrigen Kraftfahrzeuge 21 Jahre
** Bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2