Klasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender
Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter:18 Jahre
Anmeldung: mit 17 1/2 Jahren
Einschluss von Klassen: Keine
Befristet: nein
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein e.V.