Die neuen Führerscheinklassen ab 19. Januar 2013
Klasse BE 18/ BF 17* Jahre
Vorbesitz Kl. B
Einschluss: Keine
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
* Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer.