Klasse C

Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg.
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: mit 17½ Jahren
21 Jahre bei gewerblicher Güterbeförderung
Einschluss von Klassen: C1
Befristet:
auf 5 Jahre danach für jeweils 5 Jahren; bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärztliche und augenärztliche Untersuchung.
Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein e.V.