Klasse C

Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg.

Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: mit 17½ Jahren

21 Jahre bei gewerblicher Güterbeförderung

Einschluss von Klassen: C1

Befristet:
auf 5 Jahre danach für jeweils 5 Jahren; bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärztliche und augenärztliche Untersuchung.