Klasse C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Mindesalter: 18 Jahre
Anmeldung: mit 17 ½ Jahren
Einschluss von Klassen: BE
Vorbesitz der Klasse B und C1 ist erforderlich
Befristet:
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre. Bei Ersterteilung und jeder Verlängerung ärztliche und augenärztliche Untersuchung
Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein e.V.