Klasse D, DE

Klasse D1
Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 bis 16 Sitzplätzen.

Klasse D
Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (bei beiden Klassen jeweils außer Fahrersitz und Anhänger bis 750 kg).

Klasse DE, D1E

Klasse D1E: Kraftwagen der Klasse D1, zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs, Zug jedoch nur max. 12 to.
Klasse DE: Kraftwagen der Klasse D und Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Vorbesitz: B
Klasse D1, bei D1E; Klasse D, bei DE
Mindestalter: 21 Jahre
Anmeldung: mit 20 ½ Jahren
Einschluss von Klassen:
bei D1: Keine
bei D1E: BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden,
bei D: D1
bei DE: BE, D1E sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden.

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten BfF sowie eine Bescheinigung eines Arztes oder Zeugnis eines Augenarztes. Nach jeweils 5 Jahren Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Bei einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus, muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.