Klasse D, DE

Klasse D1
Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 bis 16 Sitzplätzen.
Klasse D
Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (bei beiden Klassen jeweils außer Fahrersitz und Anhänger bis 750 kg).

Klasse DE, D1E
Klasse D1E: Kraftwagen der Klasse D1, zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs, Zug jedoch nur max. 12 to.
Klasse DE: Kraftwagen der Klasse D und Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Vorbesitz: B
Klasse D1, bei D1E; Klasse D, bei DE
Mindestalter: 21 Jahre
Anmeldung: mit 20 ½ Jahren
Einschluss von Klassen:
bei D1: Keine
bei D1E: BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden,
bei D: D1
bei DE: BE, D1E sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden.
Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten BfF sowie eine Bescheinigung eines Arztes oder Zeugnis eines Augenarztes. Nach jeweils 5 Jahren Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Bei einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus, muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.
Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein e.V.