Klasse T

Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km/h für 16-17 jährige, bis max. 60 km/h ab 18 Jahren; auch mit Anhänger (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h für Land- und Forstwirtschaft.

Vorbesitz: nein
Mindestalter:
16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre bis 60 km/h
Anmeldung: mit 15 ½ / 17 ½ Jahren
Einschluss von Klassen: L , M und S
Befristet: nein