News für Verkehrsteilnehmer
Touristen müssen sich 2012 in mehreren Ländern auf Neuerungen einstellen.
Österreich: Österreich führt die Rettungsgasse ein. Sobald der Verkehr stockt, muss auf Autobahnen und Autostraßen künftig eine Rettungsgasse für Notdienstfahrzeuge gebildet
werden.
Bei Behinderung eines Einsatzfahrzeugs müssen Verkehrsteilnehmer mit einer Strafe von bis zu 2180 Euro rechnen.
Schweiz: Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle auf den Schweizer Autobahnen keine gültige Vignette vorweisen können, müssen mehr Bußgeld zahlen. Die Strafe verdoppelt sich von
bisher 100 auf 200 Schweizer Franken (rund 163 Euro). Neu ist dabei, dass die Kontrollen an der Grenze und die Ahndung von Vignettenverstößen auch privaten Organisationen übertragen werden können.
Die Jahresvignette kostet 40 Franken (33 Euro).
Tschechien: Tschechien verlangt 2012 mehr Geld für seine Vignetten für Autobahnen und Schnellstraßen. So kostet die Jahresvignette künftig 60,50 Euro, 10 Euro mehr als bisher.
Wechselkennzeichen für Autos:
Bundesrat stimmt zu
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Ramsauer: Wechselkennzeichen kann kommen
16.12.2011
Der Bundesrat hat heute dem Verordnungsentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur
Einführung von Wechselkennzeichen zugestimmt.
Ramsauer:
"Das Wechselkennzeichen kann kommen. Das bedeutet: Ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer
Klasse. Das Wechselkennzeichen ist eine kleine, aber wirkungsvolle, bürgernahe Maßnahme. Wir wollen
damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen
Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen."
Ziele:
- Flexiblere Nutzung mehrerer Fahrzeuge einer Klasse, z.B. Pkw, Wohnmobile, Oldtimer
- Anreiz zum Kauf eines Zweitfahrzeugs, z.B. eines umweltfreundlichen, sparsamen Autos zur
innerstädtischen Nutzung
- Anreiz für Elektromobilität
- Die bestehenden Möglichkeiten der Zulassung mehrerer Fahrzeuge wie etwa Saisonkennzeichen werden
sinnvoll ergänzt
Geführt werden kann das Wechselkennzeichen an jeweils einem Fahrzeug. Dies können die Versicherer
bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei
Teilen: Einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbares Zusatzteil, das ein
Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Voraussetzung für das Wechselkennzeichen
ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben.
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Keine Scherze auf Kennzeichen
Vorsicht bei Scherz-Stickern fürs Kfz-Kennzeichen. Auch wenn seit dem Wegfall der AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen Platz ist, darf es nicht beklebt werden. Wer trotzdem einen der kleinen Smileys, Länderflaggen oder Ähnlichem verwendet, riskiert gemäß Kfz-Zulassungsverordnung ein Bussgeld bis zu 10 Euro.
HU-Plakette:
Bordapotheke durchsehen
KS: Auch Verbandkästen haben ein Ablaufdatum
Die Bordapotheke im Auto führt oft ein Schattendasein. Nur sehr selten wird sie kontrolliert, und wenn man sie wirklich mal braucht, fehlt manches oder ist überaltert. Dabei soll der Verbandkasten nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) die Materialien enthalten, die im Notfall schnelle und qualifizierte Hilfe erlauben. Dass sterile Produkte wie Verbandpäckchen, -tücher und Kompressen ein fünfjähriges Verfallsdatum haben, wissen nur wenige.
Die meisten Pflaster sind nicht viel länger als zwei Jahre haltbar, zumindest nach Herstellerangaben. Bei hohen Temperaturen, wie sie im Auto häufig vorkommen, sogar noch kürzer. Der KS rät daher, regelmäßig den Pflastervorrat im Erste-Hilfe-Set zu testen, besonders vor oder nach Reisen in heiße Länder. Käufer von Gebrauchtfahrzeugen sollten grundsätzlich das Vorhandensein der vorgeschriebenen Rettungsmittel prüfen und notfalls die sterilen Teile nach Verfalldatum austauschen.
Geeigneten Ersatz gibt es in Apotheken, Drogerien, oft auch in Supermärkten. Wer kein Verband-Set mitführt, es auf Verlangen nicht vorzeigt oder die Kontrolle verweigert, muss laut Straßenverkehrszulassungsordnung mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Baustellen: Autos sind zu breit
Kiel. In vielen Autobahnbaustellen weisen Schilder darauf, dass die linke Fahrspur nur von Fahrzeugen mit einer Breite von maximal zwei Metern genutzt werden darf. Das betrifft nicht nur Transporter sondern auch Pkw. Wie ein Test von 20 Fahrzeugen ergeben hat, muss sich schon ein aktueller VW Golf mit einer Breite von 2,05 Meter von Spiegel zu Spiegel hinter die Lkw einreihen. Der Dacia Duster darf überholen, er misst genau zwei Meter und zählt damit zu den schmaleren Autos wie die meisten Kleinwagen. Bereits ab der Kompaktklasse sind moderne Fahrzeuge breiter als auf der linken Sput einer Baustellte erlaubt. Wer mit einem zu breiten Modell links fährt, riskiert bei Kontrollen ein Bußgeld von 20 Euro. SP-X

Zettel am Scheibenwischer reicht nicht aus.
Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht eine Straftat.
Wenn es beim Ausparken kracht, reicht es nach Angaben des ADAC nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn wer wegfahre, ohne auf den Fahrer des beschädigten
Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begehe Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg könne unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort, wie es im Gesetz hieße, auch den Führerschein kosten.
Entscheidend dabei sei die Höhe des entstandenen Fremdschadens. Bei bis zu 600 Euro werde das Verfahren meist gegen eine Geldauflage eingestellt. Bei bis zu 1.200 Euro drohten ein Monatsgehalt
Geldstrafe, sieben Punkte in Flensburg und maximal drei Monate Fahrverbot. Werde die 1.200 Euro Marke überschritten, sei die Fahrerlaubnis sogar für mindestens sechs Monate weg. Wenn bei einem Unfall
Menschen zu Schaden kommen und sich der Verursacher vom Unfallort entfernt, sei nicht mit Milde zu rechnen: Dann drohe Gefängnis. Neben diesen strafrechtlichen Folgen verliere der Fahrer den
Versicherungsschutz – die Kasko zahle den eigenen Schaden nicht, die Haftpflicht nehme für den regulierten Fremdschaden bis zu 5.000 Euro Regress.
Um eine Straftat und die Folgen zu vermeiden, rät der Club, an der Unfallstelle zu warten, bis der Fahrer des anderen Fahrzeugs kommt, oder gleich die Polizei zu informieren. Wer kein Handy hat,
sollte mindestens 30 Minuten warten, ehe er zur Polizei fährt. Diese nimmt dann den Unfall auf und benachrichtigt den Halter. (ah)
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Wo Kinder Vorfahrt haben
KS: viele Autofahrer wissen mit Spielstraßen nichts anzufangen
Wie schnell darf man in Spielstraßen fahren? Fragt man Autofahrer danach, dann hört man oft die Antwort: 30 km/h oder sogar noch schneller. Das ist völlig falsch, meint der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS), denn in diesen verkehrsberuhigten Zonen dürfen Autos, Motor- und Fahrräder nicht schneller als ein normal gehender Fußgänger fahren. Und das heißt höchstens 7 km/h. Viele halten sich allerdings nicht daran. Ein Sprecher des KS: "In solchen Spielstraßen dürfen sich Fußgänger und besonders Kindern ungefährdet auf der Straße aufhalten. Sie können die Fahrbahn in voller Breite nutzen. Fahrzeuge dürfen Fußgänger nicht behindern und müssen notfalls warten, sonst droht ein Bußgeld."
Vorsicht Autofahrer: Nicht jeder Tacho zeigt so niedrige Geschwindigkeiten zuverlässig an.
Anfang und Ende eines solchen verkehrsberuhigten Bereiches ist durch eine blaue Tafel mit Kindern, Auto und Haus markiert (Verkehrszeichen 325/326). Jedoch dürfen Fußgänger oder Kinder - nach Auskunft des KS - die Autofahrer auch nicht unnötig behindern.
Parken ist in Spielstraßen nur auf speziell gekennzeichneten Flächen zulässig. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen sind erlaubt. Beim Verlassen des Bereichs heißt es noch einmal, besonders vorsichtig zu sein.
Automobilclub
Kraftfahrer-Schutz e.V.
Presse und Information
Thomas Achelis
16.10.2010
Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein e.V.