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Der Verband

Grundsätze des Verbandes

Welche Aufgaben hat der Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein e.V.?

Sein satzungsgemäßer Zweck ist u. a. die Förderung der Verkehrssicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Alle Fahrlehrer/innen und Fahrschulinhaber/rinnen auf freiwilliger Basis zusammenzuschließen, die Belange der Mitglieder gegenüber Behörden, Technischen Prüfstellen und der Allgemeinheit wahrzunehmen, die Fortbildung der Mitglieder zu fördern, für die Einhaltung eines lauteren Wettbewerbs unter den Fahrschulen einzusetzen.
Der Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein e.V. vertritt seine Mitglieder gegenüber der obersten zuständigen Landesbehörde sowie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde und den Technischen Prüfstellen.

Berufsständische Interessenvertretung auf Bundesebene
Auf Bundesebene wirkt der Fahrlehrer-Verband im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. an der Entstehung und Weiterentwicklung von Gesetzen und Verordnungen.

Oberstes Ziel aller Mitwirkung ist die ständige Verbesserung der Verkehrssicherheit in Verbindung mit der Reduzierung von Unfällen.

Eine weitere wesentliche Mitwirkung bezieht sich auf die Sicherung und Konsolidierung des Berufsstandes. Hierbei wirkt der Fahrlehrer-Verband S-H e.V. an der Erstellung von wissenschaftlichen fundierten Ausbildungshilfen für den Berufsstand mit, wie z. B. die Curricularen Leitfäden Pkw- Lkw- und Busausbildung sowie Motorradausbildung.

Aktuelle Information
In einer Welt sich ständig ändernden Regeln, Verordnungen, Techniken sieht der Fahrlehrer-Verband S-H e.V. eine seiner Aufgaben in einer umfassenden und stets aktuellen Information seiner Mitglieder. Hierzu erhalten die Mitglieder 4 x im Jahr das regionale „Rundschreiben“. Darüber hinaus erhalten Mitglieder bei Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen bzw. Verordnungen die notwendige Fachlektüre.

Wettbewerb
Die Einhaltung eines lauteren Wettbewerbs ist nicht nur für ein faires Konkurrenzverhalten notwendig. Auch für den Fahrschüler ist es wichtig, dass er nicht mit unseriösen und unzulässigen Werbeversprechungen in Fahrschulen gelockt wird.

Fortbildung
Jeder Fahrlehrer ist verpflichtet, mindestens alle 4 Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen. Der Fahrlehrer-Verband S-H e.V. führt als anerkannter Ausbildungsträger Fortbildungslehrgänge für seine Mitglieder durch die nach § 53 Fahrlehrergesetz anerkannt sind.

Kurse für umweltschonendes Autofahren
In Schleswig-Holstein sind z. Z. 15 Mitglieder des Fahrlehrer-Verbandes S-H e.V. als geprüfte und zertifizierte Umwelttrainer nach dem Programm „Fahr und spar mit Sicherheit, Sicher, wirtschaftlich und umweltschonend fahren“ tätig.
 

„Gut betreut – Verbandsfahrschule“
Dieser Slogen – in Baden-Württemberg erfunden – ist auch in Schleswig-Holstein zum Begriff für solide, zuverlässige Fahrausbildung geworden.
Die Mitglieder des Fahrlehrer-Verbandes S-H e.V. erkennt man in der Regel an diesem Zeichen.
Als Mitglied sind Sie berechtigt, das Zeichen „Gut betreut – Verbandsfahrschule“ für Ihre Fahrschule, Fahrzeuge sowie Organisationsmittel zu nutzen. Es ist unverwechselbar und wird von den Fahrschülern schnell erkannt.
Es steht für Zuverlässigkeit und Qualität.
 

Mitglied im Verband
Zum Verband gehört die große Gemeinschaft interessierter Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die für sich in Anspruch nehmen, stets informiert und auf dem neuesten Stand rechtlicher, technischer und methodisch-didaktischer Gegebenheiten zu sein. Hinzukommt der Wunsch, an der weiteren Gestaltung des Berufstandes aktiv mitzuwirken.

Also liebe Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, schnellstens beitreten, soweit Sie noch nicht Mitglied sind.

Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit im Verband.
Fahrlehrer-Verband Schleswig-Holstein e.V.
Tel. 0431 – 3 07 48
Fax: 0431 – 33 66 45
info@fahrlehrerverbandsh.de

Knorrstr. 5, 24106 Kiel

Bürozeit:
Mo. – Fr. 9.00 -13.00
Fahrlehrer-Verband S-H e.V.

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