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Standards für Angestellte

Der Vorstand hat in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Angestellten folgende Empfehlungen entwickelt

Standards und Rahmenbedingungen für angestellte FahrlehrerInnen

Wie in vielen anderen Branchen zu beobachten, ist in den letzten Jahren auch im Fahrschulbereich ein zunehmender Mangel an Fachkräften durch Überalterung entstanden. Verstärkt wurde dieser Umstand seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 durch ein erhöhtes Arbeitsaufkommen in den Fahrschulen. Obwohl sich die Arbeitsbedingungen der angestellten FahrlehrerInnen bereits erheblich verbessert haben, ist auch weiterhin mit einem großen Bedarf an Nachwuchs zu rechnen. Es ist also von großem Interesse für den gesamten Berufsstand, dass die Arbeitsbedingungen der in den Fahrschulen Beschäftigten möglichst attraktiv für Berufseinsteiger sind, um diese dauerhaft im Unternehmen zu halten. Laut Umfragen unter jungen Berufseinsteigern sind folgende Punkte bei der Jobwahl wichtig:

  • Angemessene Bezahlung
  • Wertschätzendes kollegiales Umfeld
  • Professionelle Arbeitsbedingungen
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Aufstiegs- bzw. Entwicklungsmöglichkeiten

Diese Anforderungen sind auch im Fahrschulbereich trotz z.T. ungünstiger Arbeitszeiten erfüllbar, wenn der Arbeitgeber bereit ist, auf die Bedürfnisse seiner Angestellten angemessen einzugehen. Im Einzelnen bedeutet das:

  1. In Bezug auf die Entlohnung sind verschiedene Modelle wie z.B. Festgehalt mit Stundenkonto oder auch Abrechnung pro geleistete Fahrstunde möglich. In jedem Fall ist eine ausreichende Auslastung zu gewährleisten und das unternehmerische Risiko nicht auf die Angestellten abzuwälzen. Für die Berechnung der Personalkosten sollte der Fahrstundenpreis als Grundlage herangezogen werden (ca. 1/3). Folgende Punkte sollten ebenfalls ausdrücklich geklärt und in beiderseitigem Einvernehmen verabredet werden:
    – Zuschläge für Arbeitszeit nach 20 Uhr und/oder Samstag
    – Vergütung sonstiger Tätigkeiten (z.B. Fahrzeugpflege) und notwendiger Leerfahrten
    – Umgang mit Ausfallzeiten bei Absagen von Fahrstunden
    – Vergütung von Vor- und Nachbereitung des theoretischen Unterrichts
  2. Es muss mindestens der gesetzlich vorgeschriebene bezahlte Urlaub gewährt werden, der sich bei längerer Betriebszugehörigkeit auch steigern sollte. Bei Bedarf sollte auch ein längerer Urlaub von ca. drei Wochen möglich sein, um ausreichend zu regenerieren.
  3. Sämtliche arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu den Arbeitszeiten und zum Arbeitsschutz müssen beachtet werden. Für Schutzmaßnahmen nötige Ausrüstung (z.B. Motorradbekleidung) oder Materialien sind vom Arbeitgeber zu stellen.
  4. Mindestens die vorgeschriebenen Pflichtfortbildungen werden vom Arbeitgeber bezahlt und als Arbeitszeit vergütet. Freiwillige Fortbildungen werden ermöglicht, wenn betrieblich nichts dagegenspricht.
  5. Arbeitgeber sollten Entwicklungsmöglichkeiten (z.B. Erweiterungen der Fahrlehrerlaubnis oder sonstige Trainertätigkeiten) ihrer Angestellten nach Möglichkeit fördern und ggf. finanziell unterstützen.
  6. Bei der Planung der Arbeitszeiten sollte auf die Bedürfnisse der Angestellten Rücksicht genommen und auf eine größtmögliche Flexibilität geachtet werden. Unter Umständen kann die Planung auch selbständig erfolgen.

Wenn diese Punkte beachtet werden, besteht sicher eine gute Chance, MitarbeiterInnen auch langfristig im Unternehmen zu halten. Abschließend ist zu betonen, dass ein von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Betriebsklima und eine Kommunikation auf Augenhöhe die Grundlage für  Zufriedenheit auf beiden Seiten darstellt und damit letztendlich auch den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflusst.

Standards für angestellte Fahrlehrer

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